Das Reich Kaarborg ist eines der juegeren Reiche im Verbund der Menschenreiche. Die oberste Regirung wird vom Koenig wahrgenommen.(siehe Organisation). Der Koenig ist dem Rat der Barone Rechenschaft schuldig.

 

 

Organisation
Rang
4
Rang
3
Rang
2
 Rang
1
Gemeiner
0
Inhaber
/Anzahl
Bemerkung
Koenig 1 Der Koenig ist der oberste Lehensherr, Kriegherr und Richter im Reich.Der Koenig unterhaelt ein eigenes stehendes Heer.Der Koenig vollzieht die Gerichstbarkeit fuer den Adel.Der Koenig ist dem Rat der Barone Rechenschaft schuldig.Nur der Koenig oder seine bestellten Vertreter duerfen Vertraege mit anderen Reichen machen.Der Koenig ist verpflichtet uer die Sicherheit der Buerger zu sorgen.Alle Gesetze und Verfuegungen beduerfen der Unterschrift und das Siegel des Koenigs um rechtskraeftig zu sein.
Baron  4   Ein Baron ist der Besitzer eines grossen Landgebietes und Inhaber der normalen Gerichtsbarkeit bis zur Todesstrafe. Er vergibt Unterlehen seine seine Grafen und Ritter.Er treibt Steuern ein und ist Befehlshaber eines Lehensheeres. Er darf mehrere Regimenter aufstellen oder befehligen.Er ist dem Koenig tributpflichtig und Rechenschaft schuldig.
Graf  40  Ein Graf ist der Besitzer eines mittelgrossen Landgebietes und Inhaber der normalen Gerichtsbarkeit. Er vergibt Unterlehen seine seine Grafen und Ritter.Er treibt Steuern ein und ist Befehlshaber eines Lehensheeres. Er darf ein eigenes stehendes Heer unterhalten. Er verpflichtet ist im Heer seines Lehensherrn Kriegsdienst zu leisten. Er darf zwei Regimenter aufstellen oder befehligen.Er ist seinem Lehensherrn tributpflichtig und Rechenschaft schuldig.
Ritter  50 Ein Ritter ist der Besitzer eines kleinen Landgebietes, meist ein Dorf oder eine Siedlung. Er ist Inhaber der normalen Gerichtsbarkeit.Er treibt Steuern ein und ist im Heer seines Lehensherrn Kriegsdienst zu leisten. Er darf ein Regiment aufstellen oder befehligen.Er ist seinem Lehensherrn tributpflichtig und Rechenschaft schuldig.
 Buerger  20000 Ein Buerger darf Grundbesitz erwerben.
Wenn er Grundbesitz hat ist er verpflichtet Kriegsdienst zu leisten oder die Ausloesung zu bezahlen.Er darf Gilden gruenden oder beitreten.Er muss Steuern und ABgaben an den Lehensherrn bezahlen.Er hat das Recht Waffen zutragen zu seinem eigenen Schutz (keine Kriegswaffen)
 Flüchtlinge  10000  Ein Fluechtling darf keinen Grundbesitz erwerben.
Ausländer Ein Ausländer darf keinen Grundbesitz erwerben, aber darf Grundbesitz pachten.

 

 

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